Coaching für Existenzgründer

Profitieren Sie von kostenlosem Einzelcoaching speziell für Arbeitslose oder Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Unsere Beratung kann zu 100% gefördert werden.

Wir unterstützen auch Existenzgründer auf Ihrem Weg zum Erfolg.

 

Gründungszuschuss

Wir bieten professionelles Einzelcoaching für Arbeitslose an, das vollständig durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), bereitgestellt von der Agentur für Arbeit, finanziert wird. 

  • Auch Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und von Arbeitslosigkeit bedroht sind, haben die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu beantragen. 
  • Dies gilt ebenso für Erwerbsaufstocker sowie für Berufsrückkehrer, die eine Elternzeit hinter sich haben. 
  • Weiterhin können Arbeitsuchende ohne Anspruch auf Leistungen, wie beispielsweise Hochschulabsolventen, diesen Gutschein nutzen. 

Ein Gründungszuschuss ist antragbar, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

  • Dazu gehört der Anspruch auf Arbeitslosengeld I sowie eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro für die ersten 6 Monate.
  • Darüber hinaus besteht die Option, die soziale Absicherung bis zu 9 Monate fortzuführen.
  • Der Gründungszuschuss kann längstens bis zu erreichen der Regelaltersgrenze für die Altersrente gezahlt werden. Mit Beginn des folgenden Monats entfällt der Anspruch.
  • Um den Gründungszuschuss zu erhalten, ist der Nachweis entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten zur Selbstständigkeit erforderlich. 

Das Coaching findet in einer von unserem Partner, StartEffekt, zertifizierten Schulungsstätte statt. 

Die Maßnahme trägt die Maßnahme-Nr. 443/4824/21. 

 

Nach Abschluss des Coachings erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die für die Beantragung unterschiedlicher Finanzierungsoptionen verwendet werden kann.

 

Hier nur einige der möglichen Themenfelder

  • Buchführung und Steuern
  • Umsetzungsprognose
  • Rechtsform und Kooperationen
  • Anmeldung und Zulassung
  • Erstellung und Weiterentwicklung des Businessplan
  • Erstellung und Weiterentwicklung der Wirtschaftlichkeit
  • Förderung und Finanzierung
  • Standort
  • Private und betriebliche Absicherung
  • Marketing und Marketingplanung
  • Wettbewerbs- und Marktbetrachtung
  • Personal und Organisation
  • Rechnungswesen und Kalkulation
  • Übernahme / Franchise
  • Vor-Ort-Termine

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Wichtiger Hinweis

 

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktive Arbeits- 

förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht!

 

Der Zuschuss kann gezahlt werden, wenn die selbstständige Tätigkeit voraussichtlich zu einer dauerhaften beruflichen Integration führt.

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